Abschlussvertreter

Der Abschlussvertreter ist ein selbstständiger Handelsvertreter, zu dessen Berechtigungen der Abschluss von Verträgen im Namen seines Auftraggebers und für dessen Rechnung ausdrücklich gestattet ist. Die entsprechende Vollmacht wird als Abschlussvollmacht bezeichnet, ein anderer Begriff für den Abschlussvertreter lautet Abschlussagent. In vielen Fällen besitzen Abschlussvertreter ein Auslieferungslager und können somit häufig nachgefragte Produkte ihres Auftraggebers direkt ausliefern, der Unterhalt eines solchen Lagers ist jedoch nicht zwingend. In der Umgangssprache werden oft auch Reisende, welche über die für Vertragsabschlüsse erforderlichen Vollmachten verfügen, ebenfalls als Abschlussvertreter bezeichnet; tatsächlich handelt es sich bei ihnen jedoch im Gegensatz zu Vertretern im eigentlichen Sinn um Angestellte des betreffenden Unternehmens.

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