Abschlussvollmacht

Die Abschlussvollmacht bedeutet, dass ein Vertreter oder Reisender für seinen Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeber rechtsverbindliche Verträge abschließen darf, welche für ihre Gültigkeit nicht gesondert bestätigt werden müssen. Über eine Abschlussvollmacht verfügende Vertreter werden auch als Abschlussagenten oder als Abschlussvertreter bezeichnet. Im Versicherungsbereich ist die Abschlussvollmacht grundsätzlich mit der Vollmacht verbunden, abgeschlossene Verträge abzuändern oder zu verlängern. Wenn Vertreter oder Mitarbeiter über keine Abschlussvollmacht verfügen, vermitteln sie lediglich ein Vertragsangebot zwischen dem potentiellen Lieferanten beziehungsweise Dienstleister und dem möglichen Kunden. In rechtlicher Hinsicht verfügen Verkäufer über eine sich auf den Vertragsabschluss im Laden beschränkte Abschlussvollmacht.

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