Abbuchungsauftrag

Der Abbuchungsauftrag wird von vielen Verbrauchern als identisch mit einer Einzugsermächtigung angesehen, tatsächlich handelt es sich bei beiden Verfahren jedoch um zwei unterschiedliche Methoden des Lastschriftverfahrens. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Methoden besteht darin, dass bei einem Abbuchungsauftrag der Kontoinhaber dem Zahlungsempfänger die Berechtigung erteilt, einen vereinbarten Betrag von seinem Konto einzuziehen, dessen Höhe sowohl gleichbleibend als auch regelmäßig wechselnd sein kann, ohne dass dem ausführenden Kreditinstitut eine entsprechende Anweisung vorgelegt wird. Bei einer Einzugsermächtigung muss der Zahlungsempfänger hingegen dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen eine von jenem unterschriebene Berechtigung zum Geldeinzug vorlegen. In der Praxis handelt es sich bei einmaligen Zahlungen zumeist um tatsächliche Einzugsermächtigungen, während regelmäßige Zahlungen eher als Abbuchungsauftrag erteilt werden.

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