Abbrucherlöse

Als Abbrucherlöse, auch Schrotterlöse genannt, bezeichnet man Erlöse, die bei der Veräußerung nicht mehr verwendbarer Vermögensgegenstände erzielt werden. Je nach Zuordnung gelten Abbrucherlöse des verschrotteten Vermögensgegenstandes als Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge oder außerordentliche Erträge. Die Abbrucherlöse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als außerordentliche Erträge errechnet. Die Gewinn und Verlustrechnung liefert einen Überblick über die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens und sagt so etwas über den unternehmerischen Erfolg aus. Bei Abbruchkosten etwa ist es zulässig, diese als nachträgliche Anschaffungskosten beim Erwerb des Gebäudes mit Abbruchabsicht geltend zu machen falls keine neuen Gebäude errichtet werden und es ist eventuell eine Saldierung mit Abbrucherlösen möglich.

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