Abbaurecht

Das Abbaurecht ist das Recht, in endlichen Mengen vorhandene Bodenschätze zu fördern und sie gewerblich zu verwenden. Das Entgelt für das Abbaurecht trägt dem Umstand Rechnung, dass in den meisten Staaten Bodenschätze auch dann der Allgemeinheit gehören, wenn das Grundstück, auf welchem diese gefunden werden, sich im privaten Besitz befindet. Historisch erhielt das Abbaurecht derjenige, welcher die Infrastruktur für die Ausbeutung von Bodenschätzen vorfinanzierte. Heute sind Abbaurechte besonders für die Öl- und Gasgewinnung, Gold- sowie Erzvorkommen von großer Bedeutung. Im Steuerrecht werden auf einem Grundstück liegende Bodenschätze nicht erfasst, wenn kein Abbaurecht erteilt ist.

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