Abbuchungskonto

Im engeren Sinn ist das Abbuchungskonto ein Girokonto, für welches der Inhaber eine Abbuchungserlaubnis ausgestellt hat. Eine solche richtet sich an die eigene Bank und erlaubt dieser, eingehende Geldforderungen eines Dritten über das entsprechende Girokonto zu begleichen. Sie ist von der Lastschrift zu unterscheiden, da diese gegenüber dem Zahlungsempfänger ausgestellt wird. Dennoch hat sich nicht nur in der Umgangssprache durchgesetzt, das Lastschriftkonto ebenfalls als Abbuchungskonto zu bezeichnen. In einer umfassenderen Bedeutungserweiterung bezieht sich der Begriff des Abbuchungskontos auf jedes mit einer Belastung zu versehende Girokonto und schließt somit das Überweisungsverfahren ein. Richtig ist in diesem Fall die Bezeichnung des Bankkontos als Überweisungskonto.

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