Abbuchungsverfahren

Das Abbuchungsverfahren stellt gemeinsam mit der Einzugsermächtigung die beiden möglichen Formen eines Lastschrifteinzugs dar. Kennzeichnend ist für beide Varianten, dass der Zahlungsempfänger durch die Vereinbarung des Geldeinzugs mittels einer Lastschrift verpflichtet ist, den Zahlungsvorgang rechtzeitig auszulösen. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und dem Abbuchungsauftrag besteht darin, dass letzterem durch den Zahlungspflichtigen nicht mehr widersprochen kann. Begründet wird die unterschiedliche Behandlung beider Verfahren damit, dass bei einer Einzugsermächtigung der Zahlungspflichtige lediglich dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis zur Lastschrift gegeben hat, während er beim Abbuchungsverfahren die Weisung zu deren Akzeptanz an seine Bank erteilt. Während die meisten Unternehmen ihre Lastschriften in der Form der Einzugsermächtigung durchführen, bedienen sich besonders Kreditkarten-Unternehmen bevorzugt des Abbuchungsverfahrens.

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