Abschlussagent

Der Abschlussagent ist nach Paragraph 84 des Handelsgesetzbuches ein Handelsvertreter, welcher zum verbindlichen Abschluss von Verträgen berechtigt ist. Eine Differenzierung zwischen Abschlussagenten und reinen Vermittlern wird besonders häufig in der Versicherungsbranche vorgenommen. In diesem Fall schließt der Abschlussagent den Versicherungsvertrag für das Versicherungsunternehmen rechtsverbindlich mit dem Kunden ab, während ein von einem bloßen Versicherungsvermittler eingereichter Versicherungsantrag erst wirksam wird, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Abschluss zustimmt. Eine derartige Zustimmung ist häufig bei Versicherungsarten erforderlich, bei welchen der Versicherungsvertreter die Risikoprüfung auf Grund ihres Umfanges nicht alleine durchführen kann. Abschlussagenten treten auch im Außenhandel auf, wobei sie zumeist ein eigenes Auslieferungslager unterhalten.

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