Abschlagszahlung

Eine Abschlagszahlung ist eine vorläufige Zahlung auf eine zu erwartende Rechnung. Die meisten Verbraucher kennen eine Abschlagszahlung aus der Stromversorgung, wo einmal jährlich der tatsächliche Verbrauch mit den geleisteten Abschlägen verrechnet wird. In Einzelfällen kommt es auch bei der Lohnzahlung zu Abschlagszahlungen, wenn sich die Feststellung der tatsächlichen Lohnhöhe verzögert und der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine vorläufige Bezahlung hat. Letztendlich können auch Versicherungen im Rahmen einer Schadensregulierung Abschlagszahlungen vornehmen, damit der Geschädigte zunächst zumindest einen Teil seiner Kosten erstattet bekommt. Abschlagszahlungen sollen so berechnet werden, dass sie so weit wie möglich der Realität entsprechen, sie stellen jedoch noch keine verbindliche Festlegung eines zu leistenden Betrages dar.

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