Abschlagsverteilung

Bei Strom- und Gaslieferverträgen gibt die Abschlagsverteilung im Abschlagsplan an, wie die Abschläge zu zahlen sind. Üblich sind monatlich identische Abschläge, auf Wunsch des Kunden ist bei vielen Anbietern eine abweichende Abschlagsverteilung zulässig. Im Rahmen der Auszahlungen im Insolvenzrecht bedeutet die Abschlagsverteilung, dass der Insolvenzverwalter bereits nach dem ersten Prüfungstermin und somit deutlich vor dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens Abschlagszahlungen an die Gläubiger vornehmen darf, sofern genügend Geld für diese Maßnahme zur Verfügung steht. Die Zahlung einer Abschlagsverteilung ermöglicht dem Schuldner eines insolventen Vermögens, über einen Teil seiner Forderungen bereits vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens zu verfügen.

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