Abschlusszahlung

Im Steuerrecht bezeichnet die Abschlusszahlung die Zahlung des Differenzbetrages aus geleisteten Vorauszahlungen und der tatsächlichen Steuerschuld, welche im Steuerbescheid festgestellt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt wurde. Im privaten Schuldrecht bezeichnet die Abschlusszahlung die letzte aus einem langfristigen Vertragsverhältnis geschuldete Zahlung, sie wird dann auch Schlussrate oder Endrate genannt. Bei Kreditverträgen weicht entweder die erste oder die letzte vereinbarte Rate in der Höhe von den Durchschnittsraten ab. Bei Versicherungsangelegenheiten bezeichnet die Abschlusszahlung häufig eine Leistung der Versicherungsgesellschaft, auf welche sie sich bei nicht eindeutigen Ansprüchen (oft bei nicht sicher als leichte oder grobe Fahrlässigkeit einzustufenden Fehlern des Versicherten) mit dem Versicherungsnehmer geeinigt hat.

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