Abschlusszeitpunkt

Im Vertragswesen bezeichnet der Abschlusszeitpunkt den Termin, zu welchem ein Vertrag abgeschlossen wurde. In der privaten Krankenversicherung sowie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Abschlusszeitpunkt der maßgebliche Termin, zu welchem alle bekannten Vorerkrankungen an die Versicherung übermittelt werden müssen; bei diesen Versicherungsarten gilt als Abschlusszeitpunkt das Datum der Unterschrift des Versicherungsnehmers, auch wenn der Vertrag zum Erlangen der Rechtswirksamkeit noch vom Versicherer bestätigt werden muss. Im Rahmen der Betriebsorganisation bezeichnet der Abschlusszeitpunkt den Termin, zu welchem eine eingeleitete oder angeordnete Maßnahme umgesetzt sein soll. Im Bilanzrecht gilt als Abschlusszeitpunkt das Datum, zu welchem der Jahresabschluss erstellt wird.

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