Abschlusszwang

Der Abschlusszwang oder Kontrahierungszwang bedeutet, dass Vertragspartner zum Abschluss eines Vertrags verpflichtet sind. In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Abschlusszwang bei einigen Versicherungen wie der gesetzlichen Krankenversicherung am bekanntesten; er besteht auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen, wenn diese im Rahmen einer Gruppenversicherung abgeschlossen werden sowie bei der Aufnahme neugeborener Kinder der Versicherten. In der Praxis finden unter dem Abschlusszwang fallende Vertragsverhältnisse am häufigsten im Personennahverkehr statt, dieser ist gesetzlich unter dem Begriff der Beförderungspflicht geregelt. Weitere Abschlusszwänge gelten für Apotheken. Die EU plant die Einführung des Abschlusszwanges für ein Girokonto auf Guthabenbasis, bislang gilt eine solche in Deutschland nur für Sparkassen.

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