Abschreibung

Die Abschreibung ist die Verminderung des Wertes bei Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens. Die ursprüngliche begriffliche Differenzierung, wonach die Abschreibung die bilanzmäßige Berücksichtigung des Wertverlustes und Absetzung für Abnutzung die steuerliche Bewertung der planmäßigen Abschreibungen meint, wird selbst in Gesetzestexten überwiegend nicht mehr beachtet. Neben der planmäßigen Abschreibung erfolgen in der betrieblichen Praxis Sonderabschreibungen aus besonderen Gründen wie eine vorzeitige Aufgabe des Anlagegutes oder dessen Verlust sowie bei einem starken Wertverfall. Sonderabschreibungen werden auch im Steuerrecht als Abschreibungen bezeichnet. Neben dem Anlagevermögen wird auch der Wert des Umlaufvermögens eines Betriebes durch Abschreibungen gemindert.

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