Abschreibungssumme

Die Abschreibungssumme ist der Abschreibungsbetrag, um welchen ein Anlagegut im Rahmen der planmäßigen Abschreibung abgeschrieben wird. Die Abschreibungssumme berechnet sich theoretisch aus dem Anschaffungspreis abzüglich des erwarteten Restwertes, die deutschen Bilanzvorschriften verbieten jedoch die Annahme eines erwarteten Verkaufserlöses nach der vollständigen Abschreibung, so dass die Abschreibungssumme in der Handelsbilanz sowie in der Steuerbilanz wegen des üblichen Erinnerungswertes maximal einen Euro unterhalb des Anschaffungspreises liegen kann. Ein geplanter Wiederverkauf vor dem Ende des planmäßigen Abrechnungszeitraumes darf nur für die kalkulatorische Abschreibung berücksichtigt werden, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich erfolgt in diesem Fall zum Verkaufsdatum eine Sonderabschreibung einschließlich der Verbuchung des Verkaufserlöses.

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