Abwägungsklausel

Im Rahmen der geplanten Fusion von Unternehmen erlaubt die Anwendung der Abwägungsklausel, einen kartellrechtlich eigentlich wegen einer drohenden marktbeherrschenden Stellung zu untersagenden Unternehmenszusammenschluss dennoch zu gestatten, sofern der volkswirtschaftliche Nachteil der Marktbeherrschung durch eine Verbesserung der Wettbewerbssituation in einem anderen Marktsegment zumindest ausgeglichen wird. Die Abwägungsklausel erlaubt dem entscheidenden Kartellamt somit, nach einer Abwägung aller Vorteile und Nachteile, welche mit einer konkreten Fusion verbunden sind, trotz grundsätzlicher Bedenken eine Fusionsgenehmigung zu erteilen. Im Strafrecht erlaubt die Abwägungsklausel den Verzicht auf die Verfolgung einer Nebentat, wenn die Ahndung der Haupttat als ausreichend gilt.

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