Abwicklungspreis

Der Begriff Abwicklungspreis stammt ursprünglich aus dem Börsengeschäft und bezeichnet den Preis, zu welchem ein vereinbartes Geschäft tatsächlich durchgeführt wird. Dabei bestimmt sich der Abwicklungspreis anhand der am Durchführungstag gültigen Preise für das zu handelnde Wertpapier; der Auftraggeber kann jedoch ein Limit setzen, welches bei einem Kauf nicht überschritten und bei einem Verkauf nicht unterschritten werden darf. In einer erweiterten Bedeutung meint der Begriff Abwicklungspreis den Preis, zu welchem eine vereinbarte Geschäftstransaktion tatsächlich berechnet wird. Besonders in der Dienstleistungsbranche setzt sich der Abwicklungspreis in der Regel aus verschiedenen Faktoren wie der bearbeiteten Fallzahl, der Erreichbarkeit und unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen zusammen.

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