Abwicklung

Der Begriff Abwicklung wird in der Wirtschaftssprache auf unterschiedliche Weise verwendet. Er kann grundsätzlich jede praktische Durchführung von Geschäftstätigkeiten bezeichnen; in einem engeren Sinn bezieht er sich auf die Schlussabwicklung eines Unternehmens oder eines Geschäftsbereiches im Falle einer Insolvenz oder einer freiwilligen Geschäftsaufgabe. In der Dienstleistungsbranche bezeichnet die Abwicklung entsprechend sowohl die Durchführung eines Auftrages als auch die Suche nach neuen Aufgaben der mit einem konkreten Projekt betreuten Mitarbeiter. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich der Begriff der Abwicklung zudem für die Auflösung oder Überführung von Betriebsvermögen ehemaliger DDR-Betriebe in Privatvermögen eingebürgert.

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