Ausbildungsdarlehen

Als Ausbildungsdarlehen wird umgangssprachlich ein Förderkredit der KfW Bank bezeichnet, den volljährige Antragsteller während der Endphase einer schulischen Ausbildung in Anspruch nehmen können. Lehrlinge im dualen Berufsausbildungssystem erhalten seitens der Kreditanstalt kein Ausbildungsdarlehen. Einige Genossenschaftsbanken und wenige private Banken haben Ausbildungsdarlehen aufgelegt, die sich zum Teil auch an Lehrlinge richten und den Beginn der Kredittilgung nach dem Abschluss der Ausbildung vorsehen. Als Sicherheit bei einem Ausbildungsdarlehen dient nicht das aktuelle Einkommen, sondern das nach der bestandenen Prüfung zu erwartende Arbeitsentgelt. Auch private Hochschulen und Fachschulen verwenden den Begriff Ausbildungsdarlehen. Sie verstehen darunter häufig die Stundung der fälligen Studiengebühren.

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