Ausbildungsentgelt

Mit dem Ausbildungsentgelt kann sowohl die Bezahlung der Auszubildenden im dualen System durch den Betrieb als auch das vom Ausbildungsteilnehmer zu entrichtende Entgelt für den Besuch einer privaten Fachschule oder Hochschule gemeint sein. Des Weiteren bezeichnen Fahrschulen das von ihnen erhobene Entgelt für den theoretischen Unterricht und für die Fahrstunden als Ausbildungsentgelt. Das Ausbildungsentgelt im Sinne der Vergütung der Lehrlinge im dualen System ist festgelegt, unterscheidet sich aber nach Bundesland und Ausbildungsberuf. Zudem steigt es in jedem Lehrjahr an. In diesem Sinn gilt das Ausbildungsentgelt als Lohn und unterliegt somit sowohl dem Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen als auch der Lohnsteuer.

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