Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag bezieht sich auf ein volljähriges Kind, welches aufgrund einer Berufsausbildung nicht im elterlichen Haushalt leben kann. Die aktuelle Höhe des Ausbildungsfreibetrages beläuft sich auf 924,00 Euro. Der Betrag steht nicht dem Kind, sondern den Eltern zu. Das eigene Einkommen des Kindes wird seit dem Jahr 2012 nicht mehr auf den Ausbildungsfreibetrag angerechnet, der somit unabhängig von der eventuell erhaltenen Ausbildungsvergütung vollständig zur Auszahlung kommt. Als Berufsausbildung hinsichtlich des Ausbildungsfreibetrages gilt nicht nur die duale Berufsausbildung, sondern auch der Besuch einer Fachschule oder ein Studium, sofern dieses der ersten beruflichen Qualifizierung dient. Grundvoraussetzung für den Erhalt des Ausbildungsfreibetrages ist der bestehende Kindergeldanspruch.

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