Das Ausbildungsgeld im engeren Sinn gehört zu den Sozialleistungen, welche von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt werden. Anspruch auf das Ausbildungsgeld haben behinderte Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen, zu denen auch die Ausbildung in einer anerkannten Behindertenwerkstätte gehört. In diesem Fall ist die Höhe des Ausbildungsgeldes einerseits reduziert, andererseits wird die dort ausgezahlte Vergütung nicht auf dieses angerechnet. Des Weiteren erfüllt die Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr die Voraussetzungen für den Anspruch auf das Ausbildungsgeld. In einer erweiterten Bedeutung wird der Begriff Ausbildungsgeld auch für alle in Verbindung mit der Ausbildung stehende Zahlungen einschließlich der Ausbildungsvergütung und einer möglichen Ausbildungsbeihilfe verwendet.