Ausbildungskosten

Aus Sicht der Auszubildenden gehören Schulentgelte und Studiengebühren zu den Ausbildungskosten. Diese werden fällig, wenn die Berufsausbildung nicht im dualen System, sondern an Schulen und (privaten) Hochschulen erfolgt, die öffentlich-rechtlichen Universitäten erheben in Deutschland zurzeit außer in Bayern keine Studienentgelte. Zusätzlich gehören die Kosten für Lehrmaterialien zu den Ausbildungskosten der Studierenden oder Fachschüler. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Ausbildungskosten für einen nicht ausgeübten Beruf, die teilweise absetzbar sind, und Weiterbildungskosten für die gegenwärtige Beschäftigung. In einer umfassenden Bedeutung werden auch die Ausgaben für eine Fahrerlaubnis oder einen Sportbootführerschein als Ausbildungskosten bezeichnet. In betrieblicher Hinsicht sind die Aufwendungen für die Ausbildung der Lehrlinge Ausbildungskosten.

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