Ausübungspreis

Der Ausübungspreis ist der Preis, zu welchem der Inhaber einer Option die durch diese verbrieften Rechte innerhalb der Ausübungsfrist wahrnehmen kann. Der Inhaber einer Option nimmt diese wahr, wenn der Ausübungspreis im Verhältnis zum Preis des bezogenen Wertpapieres günstiger ist. Somit übt er eine Verkaufsoption aus, wenn der Ausübungspreis zum Zeitpunkt der Ausübung der entsprechenden Option höher als der Wertpapierpreis ist, da er auf diese Weise einen Gewinn erzielt. Eine Kaufoption übt er hingegen üblicherweise aus, wenn der Ausübungspreis der Option unterhalb des aktuellen Wertpapierpreises liegt. Der Ausübungspreis wird bereits beim Kauf der Option festgelegt, während der Preis des bezogenen Wertpapieres Änderungen unterworfen ist.

^