Ausübungsfrist

Die Ausübungsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen das in einem Optionsschein verbriefte Recht ausgeübt werden kann. Nach Ablauf der Ausübungsfrist gilt der Optionsschein als verfallen, so dass er wertlos wird; vor Beginn der Ausübungsfrist kann der Inhaber einen Optionsschein nicht für den eigentlich vorgesehenen Zweck verwenden, er kann ihn aber verkaufen. Die Ausübungsfrist kann auch beispielsweise als Zeitraum oder als exakter Zeitpunkt eines Vorkaufsrechts definiert sein. Die Wertentwicklung des bezogenen Wertpapieres innerhalb der Ausübungsfrist entscheidet darüber, ob der Inhaber einer Option diese tatsächlich ausübt oder verfallen lässt. Er wird von seinem Recht keinen Gebrauch machen, wenn dessen Anwendung wirtschaftlich nicht vorteilhaft ist.

^