Ausverkauf

Rechtlich gilt als Ausverkauf in Deutschland nur ein Sonderverkauf wegen der vollständigen Aufgabe des Geschäftes, während es sich bei Sonderverkaufsaktionen wegen einer bevorstehenden Renovierung oder eines Umzuges in ein anderes Ladenlokal um Räumungsverkäufe handelt. Die Trennung zwischen Ausverkauf und Räumungsverkauf wird in der Öffentlichkeit oft nicht wahrgenommen, sie gilt zudem in vielen europäischen Nachbarländern nicht. In Österreich ist der Ausverkauf nur zulässig, wenn zu dessen Ende die Zulassung als Gewerbebetrieb zurückgegeben wird oder anderweitig endet. Ein Ausverkauf an Restposten, Sonderposten als Lagerverkauf ist desöfteren mit hohen Preisnachlässen verbunden, der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist grundsätzlich zulässig. Nicht erlaubt ist der Bezug von ausdrücklich für den Ausverkauf vorgesehenen Waren durch den einen solchen durchführenden Händler.

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