Aussteuerversicherung

Die Aussteuerversicherung ist eine Versicherung, deren Leistungen bei der Hochzeit der versicherten Person ausgezahlt wird. Die meisten Verträge der Aussteuerversicherung enthalten eine Klausel, wonach die Auszahlung auch bei früherer Hochzeit nicht vor dem achtzehnten Lebensjahr erfolgt, während bei Nichtverheiratung bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme zu diesem Datum zwangsweise ausgezahlt wird. Die Aussteuerversicherung wird auch Heiratsversicherung genannt und nahezu ausschließlich zugunsten weiblicher Kinder abgeschlossen. Eine Aussteuerversicherung gehört zu den Produkten der Lebensversicherung und enthält das Kuriosum, dass der Versicherungsfall Heirat vorsätzlich durch die Begünstigte ausgelöst wird. Bei vorzeitigem Tod der Begünstigten erfolgt üblicherweise eine Beitragsrückerstattung, während beim Ableben des zahlenden Versicherungsnehmers die Aussteuerversicherung beitragsfrei gestellt wird.

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