Auszahlungsgebühren

Auszahlungsgebühren sind Gebühren, welche für eine Auszahlung berechnet werden. Die kontoführende Bank muss bei Girokonten fünf Barvorgänge (Einzahlungen und Auszahlungen) ohne Entgelt anbieten; einige Kreditinstitute erheben Auszahlungsgebühren bei eigentlich kostenfreien Girokonten, wenn der Bankkunde diese Anzahl überschreitet. Die Auszahlungsgebühr bei der Nutzung fremder Geldautomaten wird überwiegend als Automatengebühr bezeichnet, die meisten Geldinstitute haben eine Begrenzung des Nutzungsentgelts auf 1,95 Euro miteinander vereinbart. Bei der inzwischen nicht mehr angebotenen Postanweisung musste der Empfänger recht hohe Auszahlungsgebühren bezahlen. Bei Kreditkarten ist die Berechnung von Auszahlungsgebühren verbreitet, bei Sparkarten dürfen Geldinstitute das entsprechende Entgelt bei der Nutzung fremder Automaten verlangen.

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