Bei der Beantragung von Auszahlungen auf Webseiten zur Erzielung eines Nebenverdienstes wie Paidmaildiensten gilt generell eine gesetzliche Auszahlungsfrist von maximal dreißig Tagen nach der Beantragung, sofern der Seitenbetreiber nicht mindestens einen festen Auszahlungstag je Monat vorgibt. Bei Schecks gilt eine eingetragene Auszahlungsfrist als unwirksam, indirekt ergibt sich eine solche jedoch durch die bestehenden Vorlagefristen. Kreditzusagen können verfallen, wenn das Geld nicht innerhalb einer vereinbarten Auszahlungsfrist angefordert wird. Ebenso möglich ist eine Vereinbarung, wonach bei einem verspäteten Geldabruf ab dem Datum einer vereinbarten Auszahlungsfrist Bereitstellungszinsen zu zahlen sind. Bei hohen Geldbeträgen vereinbaren Geldinstitute mit Kontoinhabern überwiegend eine Auszahlungsfrist von einem Bankarbeitstag.