Bankenerlass

Der Bankenerlass gehört zu den Grundlagen des Bankgeheimnisses und verlangt von den Finanzbehörden Zurückhaltung bei Fahndung oder Aufdeckung von Steuertatbeständen. So sind Banken nur verpflichtet, Auskünfte über Kunden an die Justiz zu erteilen, wenn ein Strafverfahren oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. In den meisten Fällen sind die Banken vertraglich daran gebunden, Daten ihrer Kunden nicht an Dritte weiterzugeben. Dazu gehören Angaben zur finanziellen Situation der Kunden aber auch persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort. Die einzige Ausnahme zur Auskunftspflicht bildet der Tod eines Bankkunden. In diesem Fall ist das dem zuständigen Finanzamt bzw. der Erbschaftssteuerstelle innerhalb von vier Wochen mitzuteilen.

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