Baulandsteuer

Eine Baulandsteuer wird in Deutschland derzeit nicht erhoben. Sie diente während ihrer Existenz von 1961 bis 1962 als sanftes Druckmittel, Besitzer baureifer Grundstücke zum Bauen zu bewegen. Die Baulandsteuer war während ihres Bestehens keine eigenständige Steuer, sondern eine Sonderform der Grundsteuer. Wenn Land als Bauland ausgewiesen war und der Eigentümer dennoch keine Baumaßnahme eingeleitet hatte, zahlte er während des Erhebungszeitraumes der Baulandsteuer eine als solche bezeichnete erhöhte Grundsteuer. Die Baulandsteuer bewirkte tatsächlich, dass viele Grundstücksbesitzer mit erforderlichen Baumaßnahmen begannen, sie stellte jedoch eine Art Zwangsmittel dar, dessen generelle Anwendung als fraglich angesehen wurde. Gemeinden können auch ohne Baulandsteuer Grundstücksbesitzer zum Bauen zwingen, indem sie Bauland als pflichtig erklären. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass entweder Gebäude dringend benötigt oder Lücken in zusammenhängenden Baugebieten geschlossen werden.

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