Baulandsachen

Baulandsachen ist der Fachterminus für gerichtliche Auseinandersetzungen in Fragen des Baurechtes sowie für die damit beauftragten Kammern. Die meisten Bundesländer besetzen die einzelnen Kammern für Baulandsachen an ihren Landgerichten mit zwei Richtern. Häufig verhandelte Baulandsachen betreffen die Enteignung bei nicht freiwilligen Verkäufen eines Grundstückseigentümers für die Durchführung von im öffentlichen Interesse liegenden Bauvorhaben. Des Weiteren unterhalten Strafgerichte einen besonderen Strafsenat für Baulandsachen, welcher strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Baurecht prüft und sanktioniert. Für die Bestimmung des Streitwertes bei Verhandlungen vor zivilrechtlichen Kammern für Baulandsachen ist grundsätzlich der Wert des Grundstücks maßgeblich.

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