Bedarfsdeckungsprinzip

Das Bedarfsdeckungsprinzip im wirtschaftlichen Handeln besagt, dass die dieses Prinzip anwendenden Unternehmen tatsächlich vorhandene Bedürfnisse erfüllen, auch wenn dieses Verhalten wirtschaftlich nicht immer sinnvoll ist. Das Bedarfsdeckungsprinzip wird eigentlich von öffentlichen Haushalten angewendet; Vorgänge wie Reduzierungen der Verbindungen im Nahverkehr und Schließungen von Bädern zeigen jedoch, dass viele Kommunen und Kreise oftmals zugunsten wirtschaftlicher Entscheidungen vom Bedarfsdeckungsprinzip abweichen. In der Sozialhilfe meint das Bedarfsdeckungsprinzip, dass einmalige Bedürfnisse der Empfänger durch zinslose Darlehen und Zuschüsse ausgeglichen werden sowie, dass sich die Höhe der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II an den tatsächlichen Lebensbedürfnissen orientiert.

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