Beherrschungsvertrag

Ein Beherrschungsvertrag ist ein Vertrag, welchen ein deutsches Unternehmen (ursprünglich nur Aktiengesellschaft beziehungsweise Kommanditgesellschaft auf Aktien, inzwischen auch eine GmbH) mit einer Gesellschaft im Inland oder im Ausland abschließt. Der Inhalt eines Beherrschungsvertrages besteht darin, dass die beauftragte Gesellschaft die Kontrolle über das zu beherrschende Unternehmen ausübt. Ein Beherrschungsvertrag wird in das Handelsregister eingetragen, bei den ursprünglich ausschließlich für einen solchen zugelassenen Unternehmensformen ist eine Mindestzustimmungsquote der Hauptversammlung von fünfundsiebzig Prozent vorgeschrieben. Das beherrschende Unternehmen wird durch einen Beherrschungsvertrag verpflichtet, Verluste des beherrschten Vertragspartners auszugleichen. Beherrschungsverträge lassen sich nicht rückwirkend abschließen.

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