Behördenhandel

Der Begriff Behördenhandel ist mehrdeutig. Er meint zunächst den Handel, welchen Behörden vorwiegend als Einkäufer, in Einzelfällen wie bei gebrauchten Büroeinrichtungen aber auch als Verkäufer, selbst durchführen. Des Weiteren bezeichnen Unternehmen ihren Handel mit Beamten und Behörden-Mitarbeitern als Behördenhandel, wenn sie der entsprechenden Berufsgruppe Rabatte anbieten. Ein mit Rabatten ausgestatteter Behördenhandel ist besonders im Bereich der Kredite und Versicherungen üblich, kommt aber auch bei anderen Produkten vor. Eine organisierte Form des Behördenhandels stellt das durch das BSW (Beamtenversorgungswerk) verantwortete Rabattsystem dar, welches für Beamte zugängliche Rabatte bei Anbietern aus nahezu allen Produktbereichen enthält.

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