Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Begriff aus der gesetzlichen Sozialversicherung, welche die Beitragspflicht für das Einkommen begrenzt, indem Verdienste oberhalb der Grenze nicht für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht identisch, sondern etwas geringer. Außer den Beiträgen führt die Beitragsbemessungsgrenze bei von Beiträgen abhängigen Leistungen wie Renten, Arbeitslosengeld I und Krankengeld ebenfalls, da die Beitragsbemessungsgrenze für diese die maximale Berechnungsbasis darstellt. Das System der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung diente den Kirchen als Vorbild für die Schaffung der Möglichkeit, die Höhe der Kirchensteuer nach Vereinbarung zu kappen.

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