Bergungsgeld

Bergungsgeld ist eine seltenere Bezeichnung für das Bergegeld, welches für die Bergung eines havarierten Schiffes gezahlt wird. Die Höhe des Bergungsgeldes wird üblicherweise vom Schiedsgericht nachträglich festgelegt, da die meisten Schiffsbergungen ohne ausdrücklichen Auftrag erfolgen. Wenn der Eigner die Bergung eines havarierten Schiffes ausdrücklich in Auftrag gibt, kann die Höhe des Bergungsgeldes zwischen ihm und dem bergenden Unternehmen vereinbart werden. Außer in der Schifffahrt kann der Begriff des Bergungsgeldes auch für die Zahlung eines Entgelts für die Bergung verunglückter Kraftfahrzeuge verwendet werden, in diesem Fall ist eine ausdrückliche Beauftragung des bergenden Unternehmens üblich.

^