Beschäftigungsförderungsgesetz

Im weiten Sinn sind Beschäftigungsförderungsgesetze alle Gesetze, welche die Einstellung von Arbeitnehmern durch Erleichterungen bei der Beendigung des Arbeitsvertrages oder andere Maßnahmen fördern. Im engeren Sinn galt das Beschäftigungsförderungsgesetz bis Ende 2000 und wurde vom Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz abgelöst. Bereits beim Beschäftigungsförderungsgesetz war eines der zentralen Anliegen, Arbeitgebern umfassende Möglichkeiten zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge zu gewähren, ohne dass sie die Befristung mit Sachgründen begründen mussten. Vor dem Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes war jede Befristung unzulässig, welche auch der Umgehung des Kündigungsschutzes diente, so dass Arbeitnehmer am Ende einer Befristung regelmäßig erfolgreich auf Weiterbeschäftigung klagten. Aus Arbeitgebersicht ermöglichte das Beschäftigungsförderungsgesetz die Einstellung von Arbeitskräften, an welche sie sich nicht dauerhaft binden wollten.

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