Die Beschäftigungsglättung bezeichnet einen Entscheidungsprozess innerhalb eines Unternehmens, nach welchem die Aufteilung auf unterschiedliche Produktionsstätten und Produktionszeiträume erfolgt. Die wesentlichen Ziele der Beschäftigungsglättung sind die gleichmäßige Auslastung der Produktionsstätten oder die Verteilung der Produktion auf kostengünstige Standorte. Des Weiteren bezeichnet die Beschäftigungsglättung eine mögliche Anpassung der Produktion und damit auch der Arbeitsstunden an eine gestiegene Nachfrage. In diesem Fall kann die Beschäftigungsglättung auf Grund anfallender Überstundenzuschläge statt zu Einsparungen zu höheren Personalkosten führen. Anpassungen im Rahmen einer Beschäftigungsglättung an eine gesunkene Auftragslage bestehen im zeitlichen Vorziehen geplanter Bildungsmaßnahmen sowie in der Einführung von Kurzarbeit. Wenn der Arbeitsvertrag eine Mindeststundenzahl für den Arbeitnehmer vorsieht, lässt sich die Beschäftigungsglättung durch eine Beschränkung der tatsächlichen Arbeitszeit auf diese leicht durchführen.