Beschäftigungsgrad

In der betrieblichen Kostenrechnung gibt der Beschäftigungsgrad an, in welchem Umfang die bezahlten Arbeitnehmerkapazitäten tatsächlich produktiv genutzt werden. Ein geringer Beschäftigungsgrad ergibt sich aus Leerlaufzeiten. In der Arbeitsmarktpolitik und in der Volkswirtschaftslehre gibt der Beschäftigungsgrad an, in welchem Umfang die arbeitsfähigen Einwohner tatsächlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Volkswirtschaftlich schließt die Berechnung des Beschäftigungsgrades oftmals Selbstständige ein, obgleich diese nach der Definition des Arbeitsrechtes und des Sozialrechtes eigentlich nicht als Beschäftigte gelten. Bei einer korrekten Abgrenzung ist bei der arbeitsfähigen Bevölkerung nach Beschäftigten, Selbstständigen und Arbeitslosen zu unterscheiden, so dass der Beschäftigungsgrad keine direkten Rückschlüsse auf die Arbeitslosenquote zulässt.

^