Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit gilt in Deutschland für Kinder beziehungsweise Jugendliche von sieben bis achtzehn Jahren. Sie bedeutet grundsätzlich, dass Erziehungsberechtigte von beschränkt geschäftsfähigen Personen abgeschlossene Rechtsgeschäfte rückgängig machen können. Das gilt überwiegend nicht für vom Taschengeld bezahlte einmalige Käufe; der Taschengeldparagraph schließt auch von Dritten überlassene Beträge ein, sofern diese nicht zweckgebunden übergeben wurden und der Erziehungsberechtigte über den Erhalt des Geldes informiert ist. Der Fachausdruck lautet, dass die von beschränkt geschäftsfähigen Personen abgeschlossenen Verträge schwebend unwirksam sind. Des Weiteren sind ausschließlich mit Vorteilen verbundene Handlungen wie die Annahme von Geschenken auch ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit gültig.

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