Beschränkte Steuerpflicht

Die beschränkte Steuerpflicht gilt in Deutschland grundsätzlich für alle Personen, welche in Deutschland keinen Wohnsitz haben und sich auch nicht ohne offiziellen Wohnsitz gewöhnlich dort aufhalten. Bei der beschränkten Steuerpflicht sind einige Einkommensformen einer besonderen Quellensteuer unterworfen, zudem sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Eine besondere Form der beschränkten Steuerpflicht gilt für Auswanderer in ein sogenanntes Niedrigsteuerland, welche für einen begrenzten Zeitraum weiterhin alle inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Die Unterscheidung zwischen der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht gilt auch für die Erbschaftssteuer und für die Körperschaftssteuer. Bei der Körperschaftssteuer ist für die Steuerpflicht der Sitz des Unternehmens und der Geschäftsleitung maßgeblich. Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich nur auf den in Deutschland erzielten Teil des Einkommens, während die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich für das Welteinkommen gilt.

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