Beschränkungsverbot

Das Beschränkungsverbot ist ein Grundsatz der Europäischen Union und meint, dass Staatsangehörige und Unternehmen eines Mitgliedslandes gemeinschaftsweit wie Einheimische zu behandeln sind. Gegenüber neuen Mitgliedern der EU gelten einige Ausnahmen vom Beschränkungsverbot, insbesondere kann das Recht zur Arbeitsaufnahme der Staatsangehörigen eines neuen Mitgliedslandes befristet ausgesetzt werden. Der Grundsatz des europaweiten Beschränkungsverbotes besteht darin, dass keinem Unionsbürger oder Unionsunternehmen die Ausübung einer Tätigkeit oder die Inanspruchnahme einer vom EU-Recht garantierten Grundfreiheit genommen oder absichtlich unattraktiv gemacht werden darf. Hinsichtlich des Steuerrechtes sind aber moderate Ausnahmen vom Beschränkungsverbot zulässig, so dass die am Wohnsitz orientierte Besteuerung erlaubt bleibt.

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