Beteiligungsrecht

Das Beteiligungsrecht meint einerseits die Gesamtheit der bei Beteiligungen geltenden Gesetze. Andererseits geben Beteiligungsrechte die Rechte an, welche Anleger mit der Beteiligung an einem Unternehmen erhalten. Die grundlegenden Beteiligungsrechte sind das Recht zur Gewinnbeteiligung sowie die Mitbestimmungsrechte. Des Weiteren gehört zu den Beteiligungsrechten das Recht, bei der Auflösung des entsprechenden Unternehmens am Liquidationserlös beteiligt zu werden. Ein weiteres Beteiligungsrecht bildet das Recht auf Informationen, welches bei Aktiengesellschaften zentral durch Auskünfte von Aufsichtsräten und Vorständen bis hin zu Betriebsräten und Personalräten befriedigt wird. Bei Vorzugsaktien verzichten Aktionäre auf das Beteiligungsrecht der Mitbestimmung und erwerben ein erweitertes Beteiligungsrecht an der Dividende.

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