Als Beteiligungspapiere gelten Papiere, mit deren Erwerb der Käufer einen Anteil an einem Unternehmen erhält. Entsprechend dieser Funktion hat der Inhaber von Beteiligungspapieren das Recht, am Gewinn eines Unternehmens beteiligt zu werden. Das typische Beteiligungspapier ist die Aktie, deren Besitz sowohl einen Anteil am Unternehmensgewinn als auch das Mitbestimmungsrecht in der Form des Stimmrechtes auf der Hauptversammlung verbrieft. Neben Aktien sind auch Anteilsscheine an einer Genossenschaft Beteiligungspapiere, zumal auch diese mit Mitbestimmungsrechten sowie mit dem Recht auf eine Dividende verbunden sind und ihr Inhaber Miteigentümer am Genossenschaftsvermögen wird. Die Hauptversammlung kann jedoch mehrheitlich entscheiden, auch bei einem Gewinn keine Dividende auszuzahlen.