Betriebliche Aufwendungen

Betriebliche Aufwendungen sind die Ausgaben, welche erfolgswirksam erfolgen, also das Betriebsergebnis zunächst vermindern und mittels eines durch sie ausgelösten positiven Effektes das Ergebnis möglicherweise indirekt verbessern. Zudem sind betriebliche Aufwendungen von betriebsfremden Aufwendungen zu trennen. Diese Trennung unterscheidet sich im Steuerrecht und im Bilanzrecht. Während Aufwendungen für betriebsfremde Tätigkeiten steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden können, sind sie in der Erfolgsbilanz gesondert auszuweisen. In beiden Fällen ist zu beachten, dass für die Zukunft oder für die Vergangenheit getätigte Ausgaben in dem Jahr als betriebliche Aufwendungen angerechnet werden, in welchem sie tatsächlich fällig waren.

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