Die betriebliche Erfolgsbeteiligung ermöglicht den Betriebsangehörigen ein zusätzliches Einkommen, dessen Höhe vom Gewinn ihres Arbeitgebers abhängig ist. Die betriebliche Erfolgsbeteiligung ist von einer Prämie für gute Leistungen zu unterscheiden, da für die Berechnung grundsätzlich das gesamte Geschäftsergebnis und nicht der persönliche Erfolg maßgeblich ist. Die Auszahlung einer betrieblichen Erfolgsbeteiligung kann als Barzahlung ebenso wie durch die unentgeltliche Ausgabe von Unternehmensaktien erfolgen. In vielen Firmen hat sich die Auszahlung der betrieblichen Erfolgsbeteiligung im Dezember durchgesetzt, obgleich bei einem mit dem Kalenderjahr identischen Geschäftsjahr das endgültige Ergebnis noch nicht sicher feststeht.