Betriebliche Ruhegeldverpflichtung

Die betriebliche Ruhegeldverpflichtung ist eine Sonderform der betrieblichen Altersvorsorge und wird auch als Direktzusage bezeichnet. Das wichtigste Kennzeichen der betrieblichen Ruhegeldverpflichtung ist, dass der Arbeitgeber selbst gegenüber dem früheren Mitarbeiter für die Einhaltung der Pensionszusage haftet. Die betriebliche Ruhegeldverpflichtung wird zwar über ein Versicherungsunternehmen abgeschlossen, so dass die Zahlungen eigentlich durch die Versicherung und nicht durch den Arbeitgeber erfolgen; im Falle einer nicht gesicherten Insolvenz der Versicherung oder einer Leistungsverweigerung ist der Arbeitgeber jedoch für die Auszahlung der zugesagten Altersbezüge an seinen ehemaligen Mitarbeiter verantwortlich. Der Arbeitgeber muss nicht zwingend eine Versicherung abschließen, sondern kann auch selbst Pensionsrückstellungen für die Erfüllung der betrieblichen Ruhegeldverpflichtung bilden.

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