Die betriebliche Lohngestaltung umfasst als Oberbegriff die Ausgestaltung der Lohnzahlungen ebenso wie die der Gehaltszahlungen. Zur betrieblichen Lohngestaltung gehört die Art der Berechnung des Arbeitsentgeltes als monatliches Festgehalt oder Stundenlohn ebenso wie der Anspruch auf weitere Zahlungen, zu welchen vorwiegend Leistungszulagen und Gewinnbeteiligungen gehören. Des Weiteren gibt die betriebliche Lohngestaltung die Regelungen für die Vergütung von Überstunden an. Ebenfalls ein Element der betrieblichen Lohngestaltung besteht in der Regelung zusätzlicher Zahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Beim Urlaubsgeld kann die betriebliche Lohngestaltung anstelle der heute üblichen pauschalen Auszahlung im Juni die Auszahlung anhand der tatsächlich beantragten oder genommenen Urlaubstage vorsehen.