Die betriebliche Gewinnbeteiligung ist eine zusätzliche Leistung an den Arbeitnehmer, deren Höhe vom tatsächlich erzielten Gewinn des Unternehmens abhängt und somit nicht garantiert werden kann. Die betriebliche Gewinnbeteiligung ist grundsätzlich unabhängig von der persönlichen Arbeitsleistung des Mitarbeiters, so dass sie zusätzlich zum Grundgehalt und einer persönlichen Leistungszulage als dritter Bestandteil der Lohnauszahlung oder der Gehaltszahlung erfolgen kann. Üblicherweise wird die betriebliche Gewinnbeteiligung einmal jährlich ausgezahlt. Der Anspruch auf eine betriebliche Gewinnbeteiligung entfällt naturgemäß, wenn das Unternehmen während eines Jahres keinen Gewinn erzielt; in diesem Fall können Arbeitnehmer sich auch nicht auf die betriebliche Übung berufen, da die Bindung der Gewinnbeteiligung an einen tatsächlichen Unternehmensgewinn erkennbar ist.